E-Bike Verleih - Miete online dein perfektes E-Bike in deiner Nähe in Köln/Pulheim. Ab 4€ pro Tag. | GermanXia - Ihr Kölner Spezialist für eMobilität

GermanXia - Ihr E-Bike-Verleih

So funktioniert's mit dem Verleih:

  1. Wählen Sie Ihr Wunsch-E-Bike aus: Sie wählen auf unserer Website das gewünschte E-Bike aus unserem Angebot aus.
  2. Wählen Sie Ihren gewünschten Verleihzeitraum: Sie wählen zwischen einem längeren Zeitraum von 6 Monaten, 12 Monaten oder 24 Monaten.
  3. Füllen Sie das Bestellformular aus: Sie füllen das Bestellformular aus und geben dabei Informationen wie Ihren Namen, Adresse und Kontaktdaten an.
  4. Oder bestellen Sie Ihr gewünschtes E-Bike einfach über die aufgelisteten Artikel.
  5. Ihre Bestellung wird bestätigt: Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail, und der Abholtermin und die Abholadresse werden noch vereinbart.
  6. Bezahlen Sie den Verleih: Sie bezahlen entweder per Lastschrift oder Vorkasse/Überweisung.
  7. Holen Sie Ihr E-Bike ab: Sie holen Ihr gebuchtes E-Bike in der vereinbarten Filiale bzw. einem unsere Partner ab.
  8. Losfahren und genießen: Sie fahren los und genießen die Fahrt mit Ihrem E-Bike.

Um Ihr E-Bike zu buchen, wählen Sie das gewünschte Modell aus unserem Angebot an verfügbaren E-Bikes aus und bestellen es. Überprüfen Sie die Verfügbarkeit für den gewünschten Zeitraum. Sie erhalten anschließend eine Bestätigungs-E-Mail.

Die Abholadresse (ohne andere Sondervereinbarung): Donatusstraße 119, 50259 Pulheim bei Köln.


Die Zahlung erfolgt per Lastschrift oder Vorkasse/Überweisung. Um Ihr E-Bike abzuholen, stellen Sie bitte sicher, dass Sie einen gültigen Identitätsnachweis (Ausweis/ Führerschein) haben. Wir behalten uns vor, andere Dokumente von Ihnen zu verlangen.


Beim Verleih unserer E-Bikes genießen Sie beim Bedarf zusätzlichen Schutz durch die inkludierte Vollkaskoversicherung. Ihr Verleihfahrrad ist damit gegen Diebstahl, Unfälle und andere Schäden abgesichert. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie im Verleihvertrag, der noch beim Abschluss unterzeichnet wird. Mieten Sie jetzt Ihr E-Bike für die nächste Tour bei GermanXia.

Verfügbare E-Bikes & E-Falträder ab 6 Monaten Abonnement

Buchungsformular

Haben Sie Fragen zum Buchungsprozess oder benötigen Sie Unterstützung bei der Auswahl des richtigen E-Bikes? Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns per E-Mail unter info@germanxia.com oder telefonisch unter +49 (0) 221-204 204 74.

Verleihbedingungen

  1. Der Verleih erfolgt auf der Grundlage dieser Verleihbedingungen.
  2. Der Verleiher übergibt dem Mieter das E-Bike in einwandfreiem technischen Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, vor Übernahme des E-Bikes auf offensichtliche Mängel hinzuweisen und diese schriftlich zu bestätigen.
  3. Der Verleiher haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen. Der Mieter haftet für alle Schäden am E-Bike und dessen Zubehör, die während der Mietzeit entstehen.
  4. Der Mieter ist verpflichtet, das E-Bike pfleglich zu behandeln und keine gefährlichen Manöver auszuführen.
  5. Der Mieter hat das E-Bike pünktlich zum vereinbarten Rückgabetermin zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe werden Mehrkosten berechnet.
  6. Der Mieter erkennt diese Verleihbedingungen mit Unterzeichnung des Bestellformulars an.
  7. Der Mieter verpflichtet sich, das E-Bike nicht außerhalb von Deutschland zu nutzen.
  8. Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Fahrrad-Diebstahl die Polizei zu informieren und die Anzeige auf Verlangen des Vermieters vorzulegen.
  9. Der Mieter hat die Verantwortung sicherzustellen, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und das E-Bike entsprechend den geltenden Straßenverkehrsvorschriften und Gesetzen benutzt.
  10. Der Mieter ist verpflichtet, das E-Bike gegen Diebstahl und Schäden durch Unfälle oder Vandalismus versichern zu lassen, sofern dies nicht bereits durch den Vermieter gewährleistet wird.

Verleih-FAQ

Wie kann ich ein E-Bike mieten?

  • Sie können ein E-Bike über unsere Website mieten, indem Sie das gewünschte Modell auswählen und das Buchungsformular ausfüllen.

Was ist im Preis des E-Bike-Verleihs enthalten?

  • Der Preis beinhaltet die Miete des E-Bikes für den gewählten Zeitraum, eine inkludierte Vollkaskoversicherung (nach Wünsch) sowie die Abholung und Rückgabe des E-Bikes an unserer Filiale.

Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

  • Wir akzeptieren Lastschrift oder Vorkasse/Überweisung.

Was passiert, wenn ich das E-Bike zu spät zurückgebe?

  • Bei verspäteter Rückgabe werden Mehrkosten berechnet.

Was passiert, wenn das E-Bike während des Verleihs beschädigt wird?

  • Der Mieter haftet für alle Schäden am E-Bike und dessen Zubehör, die während der Mietzeit entstehen.

Was passiert, wenn das E-Bike gestohlen wird?

  • Der Mieter ist verpflichtet bei einem Fahrrad-Diebstahl die Polizei zu informieren und die Anzeige auf Verlangen des Vermieters vorzulegen.

Kann ich das E-Bike länger als den vereinbarten Zeitraum behalten?

  • Es ist möglich, das E-Bike zu verlängern, sofern dies vor Ablauf des ursprünglichen Mietzeitraums angefordert wird und das E-Bike verfügbar ist.

Was ist, wenn ich technische Probleme mit dem E-Bike habe?

  • Bitte kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, falls Sie technische Probleme mit dem E-Bike haben und wir werden uns darum kümmern.

Miet-AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die E-Bike Vermietung 
Datum: 06.10.2023        

§ 1 Allgemeine Mietbedingungen

  1. Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Dokument, Personalausweis, Reisepass oder Führerschein zustande.
  2. Von den AGB abweichende Einzelabreden sind dem Mieter vom Vermieter schriftlich zu bestätigen.
  3. Mit Übergabe des Mietobjektes, einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft und Betriebsgefahr auf den Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.
  4. Für Minderjährige kann die Anmietung nur durch deren gesetzlichen Vertreter vereinbart werden.
  5. Die Miete ist vor der Abfahrt zu entrichten.
  6. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden.
  7. Der Mietgegenstand (e-Bike) ist in einen technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet.
  8. Schäden an oder mit dem Mietgegenstand und Diebstahl sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
  9. Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haftet der Mieter.
  10. Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.
  11. Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender Rückgabe des Mietobjektes wird eine Verlustanzeige erstattet.
  12. Der Mieter ist damit einverstanden, das Fotomaterial zu Werbezwecken von der Firma genutzt werden können. Die Nutzung dieser Fotos erfolgt unentgeltlich.


§ 2 Pflichten der Mieter

  1. Der Mieter verpflichtet sich, die e-Bikes pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Fahrräder in geschlossenen Räumen abzustellen.
  2. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückergabe des Fahrrades, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.
  3. Das Tragen eines Fahrradhelmes ist Pflicht.


§ 3 Reparaturen

  1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich.
  2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekten oder z.B. Schäden am Rahmen trägt der Mieter die Kosten.
  3. Fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden dem Mieter in Höhe der Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.
  4. Bei Defekten am Fahrrad, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird dann, je nach Verfügbarkeit und Notwendigkeit ein Ersatzrad gestellt.


§ 4 Unfall/Diebstahl

  1. Der Mieter verpflichtet sich die Polizei und den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn ein Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde, oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Bei einem Unfall haben die Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten.
  2. Der Mieter bestätigt, dass alle Benutzer der Fahrräder haftpflicht- und krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen.
  3. Die Fahrräder sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert.
  4. Bei Diebstahl und Unfall trägt der Mieter die Haftung bzw. Verantwortung für die Kosten.


§ 5 Haftung

  1. Der Mieter haftet für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  2. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.
  3. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für Schäden, die durch die Nutzung des Fahrrades entstanden sind, sowie für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.
  4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die Mieter von ihrer Ersatzpflicht befreit.
  5. Der Mieter muss selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Mieters sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.


§ 6 Übergabe

  1. Das E-Bike ist in einem verkehrssicheren, technisch mangelfreien Zustand und betriebsbereit. Der Mieter hat sich durch eine Probefahrt davon überzeugt. Der Mieter wurde in die Bedienung des E-Bikes eingewiesen. Sollten Schäden auftreten, ist dies dem Vermieter bei der Rückgabe zu melden. Bitte fahren Sie vorsichtig.


§ 7 Sonstige Bestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen AGB berührt der Gültigkeit im Übrigen nicht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Verleih von Fahrrädern ist Gerichtsstand Köln.
  2. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Preise, Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format übersandt.