AGB | GermanXia - Ihr Kölner Spezialist für eMobilität

AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (für Verbraucher)

§ 1 Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten als ausschließliche Grundlage für die Bestellung und Zusendung von Waren, die der Kunde im Onlineshop bestellt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande. Sollten Sie binnen 5 Tagen keine Auslieferungsbestätigung oder Lieferung von uns erhalten, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden.

§ 3 Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Bei einer einheitlichen Bestellung des Verbrauchers über mehrere Artikel, die getrennt geliefert werden, läuft die Widerrufsfrist ab dem Zeitpunkt des Erhalts der letzten Teillieferung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GermanXia Mobility GmbH, Donatusstr. 119, 50259 Pulheim (bei Köln), Germany, Tel: 02234-4300586; Fax: 02234-6884151; service@germanxia.com ) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite [www.germanxia.de] elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Für die Waren, die unter die Ausnahmen des § 312g Abs. 2 BGB fallen, wird das Widerrufsrecht ausgeschlossen. Hierzu zählen Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Folgen des Widerrufs

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten für Bestellungen aus Deutschland werden höchstens auf 129 EUR geschätzt. Die Kosten für Bestellungen aus EU-Ländern und der Schweiz werden höchstens auf 329 EUR geschätzt. 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (GermanXia Mobility GmbH, Donatusstr. 119, 50259 Pulheim(bei Köln), Germany, Fax: 02234-6884151 ) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wertersatz: Sie sollten mit Waren innerhalb der Widerrufsfrist so umgehen, wie sie das in einem Geschäft tun würden. Sie sind von uns nach Artikel 246a § 1 II 1 Nr. 1 EGBGB über Ihr Widerrufsrecht unterrichtet. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung, der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweisen der Waren nicht notwendig war.

Ende der Widerrufsbelehrung 

§ 4 Mängelhaftung und Garantie

(1) Bei Mängeln unserer Produkte stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel sind ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung anzeigt.

(3) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Über die gesetzlichen Mängelrechte hinaus gewähren wir auf die Bruchsicherheit von Rahmen und Gabel eine Garantie von Drei Jahren ab Ablieferung des E-Faltrades. Die Behebung von Mängeln im Rahmen der Garantie erfolgt nach unserer Wahl durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Durch die Behebung von Mängeln beginnt die Garantiezeit nicht neu zu laufen und verlängert sich auch nicht.

(6) Ausgenommen von der Mängelhaftung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind: GermanXia OnlineShop haftet insbesondere nicht für Schäden an Sachen, insbesondere Fahrzeugen und Fahrzeugteilen jeglicher Art, die durch sachgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch der Waren oder deren Einbau in Fahrzeuge und Maschinen jeglicher Art entstehen. Der Kunde handelt in Bezug auf den Einbau und Gebrauch der Waren in Fahrzeugen und Maschinen eigenverantwortlich. Der Einbau der von GermanXia vertriebenen Produkte muss fachgerecht, am besten durch eine Fachwerkstatt erfolgen.

GermanXia weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau und die Montage der Kaufgegenstände zum Erlöschen der allgemeinen Betriebszulassung(ABE) bzw. der Zulassung für das umgebaute Kfz führen kann. Es ist ausschließlich Sache des Kunden, sich erforderlichenfalls unverzüglich um eine ABE, Zulassung oder Begutachtung zu bemühen. Ohne ABE oder Zulassung nach derStVZO dürfen Kfz nicht im Geltungsbereich der StVZO geführt und verwendet werden. Keine Gewährleistung bzw. Haftung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürliche Abnutzung, nachlässige oder fehlerhafte Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeitender Änderungen durch den Kunden oder Dritte.

Prüfpflicht des Kunden

Trotz aller Sorgfalt, die GermanXia bei der Bearbeitung von Bestellungen und der Auslieferungan den Kunden walten lässt, kann es in Einzelfällen zu Falschlieferungen kommen. Vor dem Einbau einer Kaufsache oder deren Anpassung oder Umgestaltung hat der Kunde die Kaufsache daher - soweit möglich – auf Sicht mit dem Original zu vergleichen,welches durch die neue Sache ersetzt werden soll. Bei manchen Teilen, kann es erforderlich sein, das zu ersetzende Teil zunächst abzumontieren, um zu überprüfen,ob die vorhandenen Bohrlöcher passen; ebenso ist bei Karosserieteilen zu prüfen, ob diese ohne eine häufig erforderliche Anpassung passen. Soll kein Original ersetzt werden, hat der Kunde eine Sichtprüfung dahingehend vorzunehmen, ob die Kaufsache für den vorgesehenen Einsatz passt. Wenn die gelieferte Kaufsache sichtbar in den Abmessungen, in der Form oder dem Material von dem Original abweicht oder nicht passend erscheint, hat der Kunde zur weiteren Klärung Kontakt mit GermanXia aufzunehmen, bevor er den Einbau oder die Anpassung oder Umgestaltung der Kaufsache vornimmt. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.

§ 5 Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller, und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

§ 6 Preise und Versandkosten

Alle Preise sind in Euro ausgezeichnet und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der bei Vertragsschluss gültigen Höhe. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnen wir für die Lieferung die Versandkosten, die Ihnen auf den Produktseiten deutlich mitgeteilt werden.

§ 7 Lieferung

Die Lieferung erfolgt mit Hermes, Schenker, DHL oder anderen Partnern. Waren werden umgehend nach Fertigstellung der Bestellung ausgeliefert. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin.

§ 8 Zahlung

Die Zahlung erfolgt per Vorkasse. Wir nennen Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden. Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlungen unser Eigentum.

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Es gilt deutsches Recht. Irrtümer, Druck-/Schreibfehler, Preisänderungen und Liefermöglichkeit vorbehalten.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen ( für B to B)

§ 1. Allgemeines

1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten durch Auftragserteilung als durch den Besteller angenommen. Sie sind gültig für die laufende und zukünftige Geschäftsverbindung, auch bei telefonischen Bestellungen. Abweichende Bestimmungen müssen schriftlich bestätigt werden. Soweit nichts besonderes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Grundsätzlich werden Schadenersatzansprüche auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 2. Angebot

Angebote und Preise sind freibleibend, Verkauf von Waren an andere bleibt vorbehalten. Sämtliche Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer ab Lager des Verkäufers (für Lieferungen im Ausland EXW (ab Werk) ausschließlich Versand- und Versicherungskosten und einschließlich normaler Verpackung. Die Berechnung erfolgt jeweils zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Texte und Abbildungen in Katalogen gelten nur als annähernd und Änderungen in Konstruktion, sowie Irrtümer einschließlich Druckfehler bleiben uns ausdrücklich vorbehalten. Die Gefahr der Übermittlungsfehler bei der Angebotsvergabe oder Bestellaufgabe trägt der Käufer. Es bleibt uns vorbehalten, Artikel zu liefern, die die gleiche Verwendungsmöglichkeit haben, sofern der bestellte Artikel nicht ab Lager lieferbar ist.

§ 3. Lieferfristen

Lieferfristen sind unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig. Eine Verpflichtung zu Lieferungen bestellter Ware besteht für uns nur insoweit, als in der Beschaffung von Ware seitens unserer Lieferanten keine Hindernisse bestehen. Bei Betriebsstörungen, Streik, höherer Gewalt, Transportschwierigkeiten usw. sind wir berechtigt, unsere Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise aufzuheben. Ansprüche auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn sind stets ausgeschlossen.

§ 4. Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Käufers. Bei Versand durch unsere firmeneigenen Fahrzeuge werden dem Käufer anteilig Anfuhrkosten pro Lieferung in Rechnung gestellt. 

Der Empfang der Ware ist dem jeweiligen Überbringer zu bestätigen. Durch die Versendung verursachte Schäden sind durch den Käufer der den Transport ausführenden Person unverzüglich und vor der Annahme der Lieferung schriftlich anzuzeigen und der Verkäufer ist hierüber schriftlich zu informieren. 

§ 5. Preise - Zahlung - Kreditgewährung

1. Die berechneten Preise verstehen sich in EURO ohne Mehrwertsteuer ab Lager einschließlich normaler Verpackung. Im Streckengeschäft gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung. Die Berichtigung von Berechnungsfehlern ist uns erlaubt.

2. Bei Rechnungsbeträgen unter 50 EURO behalten wir uns die Berechnung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 EURO für Kleinstaufträge vor. Rechnungen, sofern nicht ausdrücklich Netto/Netto-Preise vereinbart, sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar, soweit nicht auf Barzahlung bestanden wird. Rechnungsbeträge unter 50 EURO netto sind grundsätzlich sofort netto Kasse zu bezahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung bei Auftragsannahme. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur auf Grund besonderer Vereinbarung hereingenommen. Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Käufers. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Käufers mit Gegenansprüchen ist nicht statthaft, es sei denn, sie sind schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich bestätigt. Zahlungen an Angestellte, Fahrer oder Reisevertreter haben nur eine schuldbefreiende Wirkung, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen können.

3. Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an dem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Bei Zielüberschreitungen werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, in jedem Falle 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Es bleibt vorbehalten, nachfolgende Lieferungen im Falle bestehenden Zahlungsverzuges zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Konkurs des Käufers ist unsere Gesamtforderung einschließlich der Beträge evtl. noch laufender Wechsel sofort fällig. Der Käufer befindet sich bei Überschreitung des gesetzten Zahlungsziels in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist er verpflichtet für alle unsere Forderungen geeignete Sicherheiten, insbesondere durch Grundstücksbelastung, Forderungsabtretung oder Übertragung oder Verpfändung von Gegenständen zu stellen. Zugleich gelten alle Sondervereinbarungen (auch Sonderrabatte) als hinfällig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Einräumung und Zurücknahme eines Kredites bleiben uns jederzeit vorbehalten. An unbekannte Besteller erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Für Mahnungen werden pro Mahnstufe 6 EURO in Rechnung gestellt.

§ 6. Recht des Verkäufers auf Barzahlung

1. Erhalten wir nach Vertragsabschluss Auskünfte, welche die Gewährung eines der Auftragshöhe entsprechenden Kredites nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen oder Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf vorherige Vereinbarungen Vorauszahlungen in bar zu verlangen.

2. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers bestehen insbesondere im Falle der Nichtzahlung fälliger Rechnungen trotz Mahnung, der erheblichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, der Geschäftsauflösung oder -übertragung, der Verpfändung oder Sicherungsübertragung von Vorräten und von Außenständen an andere Gläubiger sowie Zwangsvollstreckungen.

§ 7. Eigentumsvorbehalt aus Kreditsicherung

1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für die Saldoforderung des Verkäufers. Bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer gegenüber dem Käufer zustehenden Ansprüche ist Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der gelieferten Waren untersagt. Bis dahin ist auch Verpfändung oder Abtretung von Forderungen, insbesondere an Finanzierungsinstitute, ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.

2. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes mit der gelieferten Ware anzuzeigen. Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus der Bearbeitung oder Verarbeitung entstehenden Sachen nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr veräußern. Veräußert der Käufer Sachen des Verkäufers, solange noch ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers besteht, seinerseits mit Ziel weiter, so darf er die Ware dem Drittkäufer nicht vor Bezahlung aller seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer übereignen.

3. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Verkäufers gegenüber dem Drittkäufer in jeder erforderlichen Weise zu wahren. Der Käufer tritt hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Warenlieferungen, die ihm aus Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der vom Verkäufer gelieferten Ware gegen seinen Abnehmer zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung in voller Höhe mit dinglicher Wirkung mit allen Nebenrechten im voraus sicherungshalber an den Verkäufer ab. Kommt der Käufer mit einem Teil seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer in Verzug, so hat er die Drittschuldner von der Abtretung in Kenntnis zu setzen, diese aufzufordern, Zahlungen nur noch an den Verkäufer zu leisten, sich jeder Einziehungshandlung zu enthalten und dem Verkäufer ein Verzeichnis der weiterverkauften Ware, auf die noch ein Vorbehalt besteht, bzw. entstehenden Forderungen zu übergeben.

4. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherungen dessen Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. An dem Erlös, der getrennt aufzubewahren ist, erwirbt der Verkäufer Eigentum. Der Verkäufer kann von dem Käufer im übrigen jederzeit die Bekanntgabe seiner Kunden sowie die Höhe der Forderung und Angabe des Rechtsgrundes verlangen, auf die sich die vereinbarte Abtretung bezieht. Der Verkäufer kann weiterhin verlangen, dass der Käufer die Abtretung der Forderung seinen Abnehmern bekannt gibt. Der Käufer hat zu diesem Zweck dem Verkäufer auch die Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen zu gestatten. Der Verkäufer hat die Befugnis zur Einziehung der abgetretenen Forderungen. Der Käufer ist jedoch ermächtigt, diese Forderungen so lange für den Verkäufer einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen diesem gegenüber ordnungsgemäß nachkommt.

5. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten die sofortige Herausgabe der noch nicht weiterverkauften Waren zu verlangen, und zwar unabhängig vom Recht auf Rücktritt vom Vertrage bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bis dahin hat der Käufer die im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren für diesen getrennt von anderen Waren zu lagern, als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und dem Verkäufer ein Verzeichnis seines Eigentums zu übergeben.

6. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlsgefahr zu versichern und dem Verkäufer auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Alle Ansprüche an den Versicherer aus diesem Vertrag hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gelten als an den Verkäufer abgetreten.

§ 8. Gewährleistung

1. Die Gewährleistung beträgt ein Jahr, beginnend ab Lieferung der Ware, es sei denn am Ende der Lieferkette findet ein Verbrauchsgüterkauf statt. Etwaige Beanstandungen müssen unverzüglich nach Anlieferung schriftlich bei uns erfolgen. Diese Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für die unbeschränkte Haftung des Verkäufers für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler oder soweit der Verkäufer ein Beschaffungsrisiko unbenommen hat. Eine Stellungnahme des Verkäufers zu einem von dem Käufer geltend gemachten Mängelanspruch ist nicht als Eintritt in Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände anzusehen, sofern der Mängelanspruch vom Verkäuferin vollem Umfang zurückgewiesen wird.

2. Im Falle des Unternehmerrückgriffs -im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen- ist für die Bearbeitung von Ansprüchen die Vorlage des Originalverkaufsbeleges aus dem Weiterverkauf, sowie bei Fahrrädern das Original des Übergabeprotokolls (zwischen Käufer und Endverbraucher) aus dem Weiterverkauf vorzulegen. Bei Einbau von Teilen, oder Komponenten wird die Fertigkeit, Sorgfalt und Sachkenntnis eines Mechanikers vorausgesetzt. Grundsätzlich gehen alle Versand- und Verpackungs- sowie Aus- und Einbaukosten zu Lasten des Käufers.

3. Ansprüche auf Schadensersatz oder entgangenen Gewinn sind stets ausgeschlossen. Bei berechtigten Ansprüchen bleibt es uns überlassen, entweder kostenlosen Ersatz zu liefern oder den Wert in Ware bzw. einen Teilwert gutzuschreiben. Nimmt der Käufer Änderungen oder Reparaturen an der bemängelten Ware eigenmächtig vor, so sind wir von jeder Gewährleistungsverpflichtung befreit.

§ 9. Retouren

1. Der Käufer hat die Gründe für die Rücksendung der Waren dem Verkäufer detailliert und in schriftlicher Form darzulegen. Die Rücknahme von verkaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Einzelfällen kann nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung die Zurücknahme von Waren vereinbart werden, Voraussetzung für die Annahme von Retouren ist, dass die Originalverpackung vollständig und unbeschädigt ist. Die Anlieferung der zurückgenommenen Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. 2. Bei Retouren behalten wir uns die Berechnung von Bearbeitungsgebühren vor, mindestens in Höhe von 10 % des berechneten Preises. Sollte das Rechnungsdatum für die zurückgegebenen Waren länger als zwei Monate zurückliegen, werden die derzeit gültigen Preise abzüglich 25 % gutgeschrieben. Auf besonderen Wunsch beschaffte Waren sind grundsätzlich von Rücknahmen ausgeschlossen. 3. Die Rücknahme der Waren durch den Verkäufer ist ausgeschlossen, wenn a) die Lieferung der Waren an den Käufer bereits zwei Monate vor der Rücksendung erfolgt ist. Die Frist beginnt mit dem Datum der Rechnung; b) die Kopie von Rechnung oder Lieferschein der Warenrücksendung nicht beigefügt wurden; c) es sich um Ausverkaufsware handelt; d) die Originalverpackung sich nicht mehr in unversehrtem Zustand befindet.

§ 10. Gerichtsstand

Unabhängig von Nationalität und Sitz des Käufers kommt für etwaige Auseinandersetzungen in jedem Falle ausschließlich bundesdeutsches Recht zur Anwendung. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach §38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien auch für Wechsel- und Scheckklagen Köln.

§ 11. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der übrigen. Hiermit verlieren alle bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen ihre Gültigkeit.

 

Köln, Stand 01.01.2023

GermanXia Mobility GmbH