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E-Bike mit Gasgriff erlaubt? Informationen zu Gasgriffen an E-Bikes

6 Dec, 2021

Was ist ein E-Bike mit Gasgriff - Informationen und Rechtslage


Begriffe E-Bike und Pedelec

Zunächst muss man zwischen E-Bike und Pedelec unterscheiden: Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit einem Elektromotor, welches auf bis zu 25 km/h beschleunigen darf. 
Ein E-Bike (auch: S-Pedelec) ist ein Fahrrad mit einem Elektromotor, der auf bis zu 45 km/h beschleunigen kann. Ein E-Bike mit Gasgriff (auch: Gasdrehgriff) ist ein Elektrofahrrad, das ohne zu Treten beschleunigen kann. 

ACHTUNG: Die Begriffe E-Bike und Pedelec werden oftmals vermischt. Meistens, wenn man "E-Bike" benutzt, ist das Pedelec gemeint. Wenn man wortwörtlich ein E-Bike bis 45 km/h meint, nennt man es S-Pedelec.
 


Wie funktioniert der Gasgriff beim E-Bike?

Der Gasdrehgriff funktioniert vom Prinzip her wie beim Motorrad: Mit dem Drehgriff kannst du die Leistung stufenlos von 0-100% bestimmen und beim Loslassen sorgt eine Rückholfeder dafür, dass der Griff von selbst in die Ausgangsstellung zurückspringt. Bei unseren E-Bikes kann diese Funktion per Knopfdruck an- und ausgeschaltet werden.

Vorteile eines E-Bikes mit Gasgriff

Mit einem Gasdrehgriff an deinem E-Bike musst du gar nicht mehr in die Pedale treten, um voranzukommen. Besonders für Menschen mit Behinderungen ist dies hilfreich, denn das Rad beschleunigt wie ein Mofa per Daumengas. Damit du nicht losdüst, wenn du mal aus Versehen an den Hebel kommen, kannst du diese Funktion per Knopfdruck deaktivieren. Erst bei erneutem Drücken des Knopfes aktiviert sich die Gasgriff-Funktion. 

Während der Benutzung des Gasgriffes musst du nicht in die Pedale treten, damit der Motor unterstützt. Bei Pedelecs (25 km/h) liegt die maximale Geschwindigkeit für den Gasgriff bei 20 km/h. Um die 25 km/h zu erreichen, musst du für die restlichen 5 km/h in die Pedale deines E-Bikes treten. Bei S-Pedelecs (45 km/h) brauchst du zwar eine Mofa-Bescheinigung, kannst dafür bis zu 45 km/h fahren, ohne in die Pedale zu treten.

Hier gelangst du zu unseren E-Bike Klapprädern mit Gasgriff.

Rechtslage Pedelecs (E-Bike bis 25 km/h)

  • Laut § 1 Abs. 3 StVG gilt ein Pedelec als ein Fahrrad
  • Maximale Tretunterstützung bis 25 km/h; Anschiebehilfe ist erlaubt
  • Maximal 250W Nenndauerleistung
  • Keine Führerscheinpflicht
  • Keine Zulassungspflicht
  • Keine Helmpflicht
  • Radwegpflicht
  • Kinderanhänger sind erlaubt

Rechtslage Elektro-Leichtmofa (Elektrogefährt bis 20 km/h)

  • Gilt rechtlich als Kleinkraftrad oder Mofa
  • Mofaprüfschein oder Führerschein benötigt
  • Zusätzliche Versicherung wird benötigt
  • Helmpflicht
  • Keine Radwegpflicht

Rechtslage S-Pedelec (E-Bike bis 45 km/h)

  • Maximale Unterstützung bis 45 km/h
  • Mindestalter: 15 oder 16 Jahre (je nach Bundesland)
  • Führerschein: Mindestens Berechtigung zum Fahren eines Kleinkraftrads nötig (Führerscheinklasse AM oder B)
  • Kennzeichnungspflicht: Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen 
  • Helmpflicht
  • Mit Gasgriff/ Gashebel: Mofa-Bescheinigung benötigt
  • Permanent mit Licht fahren
  • Radweg: Niemals
 
Weiterer Hinweis: 
Die Verwendung des Gashebels beim Pedelec ist in Verbindung mit dem öffentlichen Straßenverkehr illegal, allerdings kann man sich auf Privatgelände austoben. 
 
Für eine Übersicht von der Polizei Münster klicken Sie hier
 
Autor: Alexander Xia
Wir haften für keine Fehlinformationen, die im Artikel genannten Informationen sind vom Leser noch einmal nachzuprüfen. 

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